Begleitetes Fahren ab 17 (GA)

Kann mit 17 Jahren erlangt werden.

Voraussetzung A1 oder B1 Führerschein

Erlaubt das Lenken von:

  • Personenkraftwagen (PKW) mit einem Gesamtgewicht bis zu 3500 kg und max neun Sitzplätzen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Das Fahrzeug darf eine maximale Leistung von 105 kW und 75 kW/t haben.

 

Dokumente für die Anmeldung

  • Identitätskarte
  • Führerschein A1 oder B1
  • Steuernummer
  • Nicht EU-Bürger müssen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen

Später einzureichen: Führerschein der 3 Begleitpersonen, welche nicht älter als 60 Jahre sein dürfen und seit mindestens zehn Jahren im Besitz des Führerscheins B oder einer höheren Kategorie sind.

 

Nachdem man eine 10-stündige Fahrausbildung mit der Fahrschule gemacht hat, stellt das Kraftfahrzeugamt (Motorizzazione Civile) eine Genehmigung aus. Diese berechtigt, bis zum Vollenden des 18. Lebensjahres, das Begleitete Fahren in Anwesenheit einer der genannten Begleitpersonen.

Während der Fahrt sind keine weiteren Fahrgäste erlaubt. Das Fahrzeug muss mit einem speziellen Schild mit den Buchstaben "GA" gekennzeichnet sein, das in unserer Fahrschule erhältlich ist. 

Anschließend kann man sich für den Führerschein der Klasse B anmelden und das Foglio Rosa beantragen. Frühestens einen Monat und einen Tag nach Ausstellung des Foglio Rosa kann die Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgen. 

Die 6 Pflichtfahrstunden sind nicht mehr zu absolvieren. Dementsprechend ändert sich auch der Grundpreis für den Führerschein B. 

Für weitere Infos stehen wir gerne zur Verfügung. 

 

Grundpreis (ausgenommen Spesen Führerscheinamt)

BEGLEITETES FAHREN GA
(10 Fahrstunden)
1.500,00 €
lg md sm xs