A Führerschein
Kann mit 24 Jahren erlangt werden.
Erlaubt das Lenken von:
- Krafträdern jeglichen Hubraumes und jeglicher Motorleistung
- dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne Beschränkungen bzgl der Motorleistung und des Hubraums (Mindestalter 21 Jahre)
- landwirtschaftlichen Maschinen: Breite max. 1,60 Meter, Länge max 4 Meter, Höhe max 2,50 Meter und 2,5 Tonnen Höchstgewicht.
Wer seit mindestens zwei Jahren im Besitz des Führerscheins der Kategorie „A2“ ist darf mittels erneuter praktischer Prüfung den Führerschein „A“ erlangen, auch wenn das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde (z.B. Führerschein A2 wurde mit 18 Jahren erlangt, dann darf der Führerschein A bereits mit 20 Jahren erlangt werden).
Dokumente für die Anmeldung
- Identitätskarte
- Führerschein
- Steuernummer
- 1 Passfoto auf hellem Hintergrund
- Nicht EU-Bürger müssen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen
- Ärztliches Zeugnis des Amtsarztes (auch bei uns vormerkbar). Für die Visite beim Amtsarzt ist folgendes mitzubringen: 1 Passfoto, Anamnesezeugnis des Hausarztes, eventuell Zahlungsbestätigung PagoPA
Der Fahrübungsschein („foglio rosa“) hat eine Gültigkeit von 1 Jahr. In diesem Zeitraum darf man maximal drei Mal zur praktischen Prüfung antreten.
Grundpreis (ausgenommen Spesen Führerscheinamt, Spesen fürs ärztliche Zeugnis, Zusatzstunden, eventuelle Prüfungswiederholung)
A FÜHRERSCHEIN NUR FAHRKURS (3 Fahrstunden & 1 Fahrprüfung) |
750,00 € |
A FÜHRERSCHEIN (ERWEITERUNG DES A2 FÜHRERSCHEINS OHNE FAHRPRÜFUNG) (7 Fahrstunden) |
auf Anfrage |